EINE BESONDERHEIT DES DEUTSCHEN ERBRECHTS: DER PFLICHTTEIL

Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die Regelungen zum Erben unterscheidet sich von Land zu Land. In bestimmten Regionen gibt es die Pflichtteilsregelung. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Verheiratete und die direkten Abkömmlinge - leibliche und adoptierte Kinder, Nachfahren – anspruchsberechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten sie im Testament au

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Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die Regelungen zum Erben unterscheidet sich von Land zu Land. In einigen Rechtsordnungen gibt es die gesetzliche Pflichtteilsvorschrift. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Ehegatte und die direkten Abkömmlinge - eigene und adoptierte Kinder, Abkömmlinge – mit einem Pflichtteilsanspruch ausgestattet sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch ei

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